AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, webfinest – social media Agentur, vertreten durch Jeffrey Sukhdave Singh, Stadtkoppel 11, 21337 Lüneburg, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere die Schaltung und Verwaltung von Online-Werbeanzeigen auf den Plattformen Facebook und Instagram sowie die Betreuung der Social Media Kanäle des Auftraggebers.
- Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. Unternehmer im Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 2 Vertragsschluss
- Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Vertragsdokument direkt online über „DocuSign“ zu signieren. Alternativ kann der Auftraggeber das per E-Mail erhaltene PDF-Dokument ausdrucken, manuell unterschreiben und anschließend eingescannt per E-Mail an den Auftragnehmer zurücksenden.
- Der Vertragsschluss erfolgt durch die Abgabe der Annahmeerklärung des Auftragnehmers, die entweder per „DocuSign“ oder per E-Mail versandt wird. Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber das Vertragsdokument entweder über „DocuSign“ zur digitalen Signatur oder als PDF-Dokument per E-Mail zur manuellen Unterschrift zu. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von Auftragnehmer mitgeteilt.
- Der Vertrag kommt auch nach einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, wenn dieser nicht innerhalb von zwei Tagen nach Zugang schriftlich oder in Textform widersprochen wird.
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von dem Auftragnehmer für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
- Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
- Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.
- 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
- Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen Der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
- Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
- Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
- Im Rahmen der Neukundengewinnung erstellt der Auftragnehmer zielgerichtete Werbekampagnen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Zielgruppen des Auftraggebers abgestimmt sind. Dies umfasst die Konzeption, Gestaltung und Optimierung der Werbeanzeigen sowie die kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Kampagnen, um eine maximale Reichweite und Conversion-Rate zu erzielen.
- Bei der Mitarbeitergewinnung setzt der Auftragnehmer ebenfalls auf gezielte Online-Werbeanzeigen auf Facebook und Instagram, um qualifizierte Bewerber anzusprechen. Der Auftragnehmer übernimmt die Erstellung und Verwaltung der Anzeigen, die auf die Anforderungen und Wünsche des Auftraggebers zugeschnitten sind, sowie die laufende Optimierung der Kampagnen zur Erhöhung der Bewerbungsrate.
- Darüber hinaus bietet der Auftragnehmer die umfassende Betreuung der Sozial Media Kanäle des Auftraggebers an. Dies beinhaltet die regelmäßige Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten, die Interaktion mit Followern, das Monitoring der Social-Media-Aktivitäten sowie die Analyse und Berichterstattung über die Performance der Social-Media-Maßnahmen. Ziel ist es, die Online-Präsenz des Auftraggebers zu stärken und die Bindung zu bestehenden und potenziellen Kunden zu fördern.
- Der genaue Umfang und die spezifischen Inhalte der zu erbringenden Dienstleistungen werden im individuellen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber festgelegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Markttrends und technischen Entwicklungen zu erbringen.
- Sofern zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Vereinbarung getroffen wird, dass ab einer bestimmten Anzahl von „Leads“ ein Betrag fällig ist, gilt Folgendes: Qualifizierte Leads werden anhand der vom Auftraggeber übermittelten Fragen, Voraussetzungen oder Informationen identifiziert. Wenn eine Person diese Fragen vollständig beantwortet und die Voraussetzungen erfüllt, gilt dieser Lead als qualifiziert. Sobald die vereinbarte Anzahl qualifizierter Leads erreicht ist, wird der entsprechende Betrag dem Auftraggeber in Rechnung gestellt oder am Ende der Leistungsperiode mit der Restanzahl an Leads für den vereinbarten Kurs berechnet.
- 4 Durchführung der Dienstleistung
- Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
- Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von dem Auftragnehmer dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben.
- Der Auftraggeber hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
- 5 Zahlung
- Die Zahlung erfolgt entweder durch Rechnungsstellung oder automatisiert durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Auftragnehmer stellt im Normalfall zum 01. oder 15. eines Monats eine Rechnung aus. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Bei einmaligen Setupgebühren erfolgt die Rechnungsstellung und Zahlung sofort nach Unterschrift des Angebots. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die fällige Setupgebühr unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
- Zusätzlich zur einmaligen Setupgebühr wird der Auftragnehmer für den Erfolg der erbrachten Dienstleistungen vergütet. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber eine einmalige Gebühr für den Start des Vertrages entrichtet und nach bestimmten Erfolgskriterien weitere Zahlungen fällig werden. Erfolgskriterien können beispielsweise die Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder das Erreichen einer festgelegten Anzahl von Bewerbungen sein. Die Höhe der zusätzlichen erfolgsabhängigen Vergütung wird im individuellen Vertrag festgelegt. Sobald ein Erfolgskriterium erreicht ist, stellt der Auftragnehmer eine entsprechende Rechnung, die der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen hat.
- Für die automatisierte Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mindestens einen Tag vor dem Einzug einer SEPA-Lastschrift über den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung informieren (Pre-Notification). Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist.
- Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen gültigen Umsatzsteuer aufgeführt.
- Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen bei Zahlungsverzug des Auftraggebers auszusetzen, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind. Der Auftraggeber wird über eine solche Aussetzung schriftlich informiert. Die Aussetzung der Dienstleistungen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
- Entstehen im Rahmen der Dienstleistung Werbekosten, beispielsweise durch die Schaltung von Anzeigen auf Plattformen wie Google oder Facebook oder anderen Kanälen, so sind diese Kosten gesondert vom Auftraggeber zu tragen. Diese Werbekosten werden direkt über die Zahlungsmethode des Auftraggebers abgerechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für eine ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen und die entsprechenden Kosten zu übernehmen.
- 6 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar.
- Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
- Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
- Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
- 7 Schutzrechte
- Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
- Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
- Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
- Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
- 8 Vertraulichkeit
- Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
- Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
- Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
- Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
- 9 Haftung und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.
- Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
- 10 Datenschutz
- Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
- Der Auftragnehmer erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ohne Einwilligung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
- Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
- Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
- Ohne die Einwilligung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
- 11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, da es sich bei dem Auftraggeber immer um ein Unternehmen handelt.
- 12 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
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